16.04.2021
Die Regeln zur Arbeitsbefreiung zur
pandemiebedingten Betreuung der eigenen Kinder
oder pflegebedürftiger naher Angehöriger wurden
verlängert und erweitert. Hier informieren Sie
Ihre Beschäftigtenvertretungen:
15.04.2021
Die Senatsverwaltung hat gestern die Schulen zur
Testpflicht der Schüler*innen informiert.
02.03.2021
Die Senatsverwaltung informiert,
dass weitere Klassen im Wechselunterricht auch
in Präsenz beschult werden. Das bedeutet, dass
weitere Belastungen und weitere
Ansteckungsrisiken auf die Kolleg*innen
zukommen. Die Schulen wurden mit Testkits für
Schnelltestungen ausgestattet. Wichtig ist: Sie
sind nicht verpflichtet, sich testen zu lassen.
Es ist auch keine Schule verpflichtet,
Kolleg*innen zu melden, die sich zu Tester*innen
ausbilden lassen. Melden Sie sich, wenn Sie
Fragen haben.
22.02.2021
Die Beschäftigtenvertretungen informieren im neuen Info über die
aktuellen Belastungen an den Schulen.
12.02.2021
Die Senatsverwaltung hat am 12.02.2021 informiert,
dass bis Ende Februar weiterhin ein
Großteil des Unterrichts im saLzH stattfindet.
- Ab dem 22.02.2021 findet in den Klassen 1
bis 3 eingeschränkter Präsenzunterricht statt.
- Es gibt weiterhin eine Notbetreuung.
- In den Abschlussklassen der Oberschulen kann
Präsenzunterrricht angeboten werden. Hierüber
entscheiden Schulleitungen und
Elternvertretung - die Kolleg*innen werden
wieder einmal übergangen!
- Die sonderpädagogischen Förderzentren regeln
die Beschulung in Absprache mit der
Schulaufsicht.
- Die Präsenzpflicht für Schüler*innen bleibt
ausgesetzt. Dies bedeutet Zusatzarbeit und
zusätzliche Belastung für die Lehrkräfte, wenn
einzelne Schüler*innen der Lerngruppen zu
Hause beschult werden. Die Senatsverwaltung
teilt nicht mit, wie betroffene Kolleg*innen
entlastet werden.
- Es besteht Maskenpflicht auf dem gesamten
Schulgelände, im Freien kann darauf verzichtet
werden.
- Am 22.02.2021wurden
ebenfalls neue Regelungen für die Oberstufe
und die Sek-1 zum Abitur, zum MSA, zu den
Klausuren und Klassenarbeiten, zu Probejahr
etc. mitgeteilt.
29.01.2021
Zur pandemiebedingt notwendigen Betreuung
eigener Kinder werden Eltern bis zu 10 Tage pro
Kind (maximl 25 insgesamt), Alleinerziehende die
doppelte Anzahl, nach SGB
("Kind-krank-Regelungen") freigestellt. Das ist
in einem Rundschreiben geregelt.
21.01.2021
Der Personalrat hat ein neues Info per Mail über die
Schulleitungen an alle Beschäftigten geschickt.
Themen sind die Notbetreuung, Bereitstellung von
ffp2-Masken, Filtergeräte und Testbusse.
12.01.2021
Der PR informiert über
coronabedingtes "Homeoffice" für Sekretär*innen
und Schulleitungen.
08.01.2021
Die Senatorin rudert zurück. Schulöffnungen werden
verschoben. Entscheidungen zum
Präsenunterricht in den Abschlussklassen werden
- wieder eimal - auf die Schulleitungen
abgeschoben. Die Kolleg*innen werden übergangen.
07.01.2021
Überraschend will Berlin die Schulen bereits ab
dem 11.01.2021 wieder öffnen. Der
Bund-Länder-Beschluss und die Erklärung des
Bürgermeisters ließen anderes vermuten. Die Beschäftigtenvertretungen
schreiben an Frau Scheeres und fragen, wie
die Kolleg*innen vor Ansteckung und Überlastung
geschützt werden. Wir informieren Sie, sobald
wir eine Antwort bekommen.
Außerdem gibt es ein neues Sonderinfo der
Beschäftigtenvertretungen zur
pandemiebedingten Freistellung zur
Kinderbetreuung oder Pflege.
01.01.2021
Wir wünschen allen Beschäftigten einen guten
Start in das Jahr 2021.
Melden Sie sich
bei uns, wenn Sie Fragen zur Notbetreuung,
Unterricht zu Hause etc. haben.
Nicht alles, was Schulleitungen und Eltern
erwarten, ist verpflichtend.
PR-Info vom 11.12.2020 MNB und
FFP2-Masken für alle Beschäftigten // Hinweise
zur Stundenplangestaltung
PR-Info vom 10.12.2020 Der
Personalrat und die Frauenvertreterin wurden neu
gewählt
13.11.2020
Am Freitag um 16.37h erreichte die Schulleitungen
ein
Schreiben der Senatsverwaltung.
Wieder mal ein Schnellschuss der Senatsverwaltung
ohne Kommunikation mit den Betroffenen,
ohne Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen und
ohne darüber nachzudenken, was es bedeutet, wenn
die neuen Regelungen über das Wochenende von den
Schulen umgesetzt werden müssen.
Im Schreiben ist ab Mittwoch, den 18.11.2020 für
die Oberschulen
- eine weit reichende Maskenpflicht auch im
Unterricht, in allen Räumen und auch auf dem
Hof für alle Kolleg*innen und die
Schüler*innen
- und ein über 2h Stunden versetzter
Unterrichtsbeginn vorgesehen. So soll erreicht
wird, dass der öffentliche Nahverkehr von
weniger Schüler*innen gleichzeitig genutzt
wird.
Viele
Fragen bleiben offen:
- Wann stellt der Arbeitgeber und Dienstherr
den Kolleg*innen medizinische Gesichtsmasken
und ffp-2-Masken zur Verfügung?
- Wie werden Erholungspausen ohne das Tragen
von Masken für Kolleg*innen und Schüler*innen
gewährleistet? Empfohlen wird eine
Höchsttragedauer einer ffp-2-Maske von 2h
Stunden. Danach soll eine halbe Stunde eine
Tragepause eingelegt werden. Kaum möglich
unter den gegebenen Bedingungen. Und falls die
halbe Stunde wirklich möglich wäre - wo kann
die Maske abgesetzt werden? Draußen außerhalb
des Schulgeländes - nachdem man gerade aus dem
unterkühlten Klassenzimmer gekommen ist?
- Was machen Kolleg*innen, die aufgrund der
Verschiebung des Stundenplanes ein
Betreuungsproblem für die eigenen Kinder
bekommen?
10.11.2020
Für immer mehr Lern- und Betreuungsgruppen in den
Schulen und Kitas wird Quarantäne ausgesprochen.
Dies kann zu einem Betreuungsproblem für die
Kolleg*innen führen, wenn die eigenen Kinder in
Quarantäne sind. Der Gesetzgeber hat Möglichkeiten
der bezahlten Freistellung vom Dienst für bis zu
34 Tage geschaffen (Alleinerziehende bis zu 67).
Die Regelungen gelten vorerst bis zum 31.12.2020.
Hier finden Sie die Rechtsquellen und ein Info der
Beschäftigtenvertretungen:
Sonderinfo der
Beschäftigtenvertretungen zur pandemiebedingten
Freistellung zur Kinderbetreuung
Infektionsschutzgesetz §56
Absatz 1a und Absatz 2 (4)
Senatsverwaltung für Finanzen:
Rundschreiben IV Nr. 76/2020 vom 16.09.2020.
26.10.2020
Im Personalvertretungsgesetz (PersVG) ist
festgelegt, dass der Personalrat einmal jährlich
allen Kolleg*innen und Kollegen die Tätigkeiten
des vergangenen Jahres darstellt. Den
Tätigkeitsbericht
für die Zeit vom 01.11.2019 bis zum
01.10.2020 finden Sie hier.
In diesen Tagen müssten Sie den Bericht auch in
Ihrem Fach an der Schule finden.
21.10.2020
Neues zur
Coronaprämie! Die
Senatsbildungsverwaltung hat uns Folgendes
mitgeteilt:
- Der Berliner Senat habe sich dafür
entschieden, die Erzieher*innen sowie das
sonstige pädagogische Personal mit einer
besonderen Dankesprämie wertzuschätzen.
- Ausnahmsweise könnten auch Lehrkräfte die
Prämie erhalten, z. B. bei einem hohen
Krankenstand der Erzieher*innen oder an
Gymnasien mit Klasse 5 und 6.
Die Dienststellenleiterin hat den
Beschäftigtenvertretungen eine Liste mit 236
Kolleg*innen, die eine Prämie von 250 € erholten
sollen, vorgelegt.
Es handelt sich um 154 Erzieher*innen, 19
Betreuer*innen, 8 Pädagogische Unterrichtshilfen,
65 Lehrkräfte. Die Kolleg*innen kommen von
folgenden 23 Schulen: G01, G05, G06, G07, G08,
G14, G15, G17, G18, G19, G20, G21, G22, G23, G24,
G26, G27, S02, S05, S06, S07, Y05 und Y06.
Wir gehen davon aus, dass Ihre Schulleitung die
Verteilung an der Schule transparent und
nachvollziehbar mit Ihnen auf einer
Dienstbesprechung oder Gesamtkonferenz besprochen
hat.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an
uns wenden.
Wir bedauern, dass das nichtpädagogische Personal,
z. B. Sekretär*innen, Verwaltungsleiter*innen,
nicht berücksichtigt wird.
05.10.2020
Die Beschäftigtenvertretungen haben gemeinsam ein
neues Info zur Corona-Prämie
veröffentlicht. Wir haben es an alle
Schulleitungen mit der Bitte um Weiterleitung an
alle Kolleg*innen gemailt.
28.08.2020
Die Beschäftigtenvertretungen haben gemeinsam ein
neues Info herausgebracht.
Themen: schulische Gefährdungsbeurteilungen,
Mund-Nase-Bedeckung, Corona-Testungen,
individuelle Gefährdungsbeurteilungen (Ablauf).
20.08.2020
Wir haben zwei neue PR-Infos für alle
Beschäftigten herausgebracht:
In einem
PR-Info wünschen wir allen
ein guten Start in das neue Schuljahr und
informieren über die pauschale Beihilfe.
Im zweiten PR-Info geht es um IT an Schulen:
Cloud, messenger, Lernplattform
- Was kann? Was darf? Was muss?