"Sehr
geehrte Frau Scheeres,
wie
schützen Sie die Beschäftigten an
den Schulen
vor
Ansteckung und Überlastung?"
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Wir
haben Frau Scheeres diese Frage am 07.01.2021 in einem Brief gestellt.
Die Frage bleibt auch aktuell, nachdem die
übereilten Schulöffnungen nach den
Weihnachtsferien verschoben wurden.
Bis
jetzt haben wir immer noch keine Antwort.
Ist der
Senatsverwaltung die Gesundheit der
Beschäftigten egal?
Auch
der Landesausschuss für das pädagische Personal
(LpP) sieht die Gesundheit der Beschäftigten
gefährdet und fordert die Senatsverwaltung
auf, die Kolleg*innen zu schützen und zu
entlasten.
Der Stress mit
der Anleitung der Selbsttests der
Schüler*innen
Gefährdet
die Senatsverwaltung die Gesundheit der
Beschäftigten?
Kolleg*innen haben Ängste und Sorgen, dass sich
Schüler*innen und sie sich selbst dabei
infizieren.
Die Senatsverwaltung stellt kein zusätzliches,
medizinisch geschultes Personal und lässt die
Kolleg*innen und Schulleitungen allein. Statt
Unterstützung zu geben, drohen Senatsverwaltung
und Schulaufsicht mit dienst- bzw.
arbeitsrechtlichen Konsequenzen. So geht man
nicht mit Kolleg*innen um, die seit einem Jahr
über der Belastungsgrenze, mit hoher
Verantwortungsbereitschaft und mit hohen
Gesundheitsrisiken den Schulbetrieb am Leben
halten.
Die GEW-Berlin rät vom Anleiten der Selbsttests
ab und gibt ihren Mitgliedern grundsätzlich
Rechtsschutz. Weitere Informationen hier:
Der Ausschuss des pädagogischen Personals
Charlottenburg-Wilmersdorf fordert am
15.04.2021, dass die Schnelltests der Kinder und
Jugendlichen außerhalb der Schulzeit und am
besten zuhause mit Unterstützung der Eltern
stattfinden sollen und schreibt an Senatorin Scheeres.
Was können Sie
machen, wenn Sie Ihre Gesundheit gefährdet
sehen?
Stellen Sie eine Gefährdungsanzeige und lassen
Sie sich dabei von den Beschäftigtenvertretungen
beraten.
Nach §16 Abs. 1 ArbSchG haben Beschäftigte die
Pflicht, dem Arbeitgeber jede von Ihnen
festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für
die Sicherheit und Gesundheit zu melden. Eine
Gefährdungsanzeige weist auf konkrete,
gesundheitsgefährdende Probleme am Arbeitsplatz
hin. Der Schulleiter oder die Schulleiterin ist
für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten
zuständig und deshalb Adressat*in der
Gefährdungsanzeige.
Informationen dazu finden Sie in unserer Info
6: Die Gefährdungsanzeige und unter https://www.gew-rlp.de/schule/grundschule/gefaehrdungsanzeige/.
Was können Sie
machen, wenn die Belastung zu groß wird?
Holen Sie sich Hilfe und
Unterstützung bei der Schulleitung. Wenn Sie
Ihre Überlastung beim Schulleiter oder der
Schulleiterin anzeigen, muss reagiert werden!
Wir beraten und begleiten Sie.
Hier finden Sie die Mustervorlage einer
Überlastungsanzeige als pdf und als word-Datei.
Nele
Althoff, Personalratsvorsitzende |

Thomas Martens, Personalratsvorsitzender |
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Matthias
Geue, Vorstand des Personalrats |

Doreen Pohl, stellv.
Personalratsvorsitzende |