Archiv - Schuljahr 2020/21



"Sehr geehrte Frau Scheeres,

wie schützen Sie die Beschäftigten an den Schulen

vor Ansteckung und Überlastung?"




Wir haben Frau Scheeres diese Frage am 07.01.2021 in einem Brief gestellt. Die Frage bleibt auch aktuell, nachdem die übereilten Schulöffnungen nach den Weihnachtsferien verschoben wurden.

Bis jetzt haben wir immer noch keine Antwort.

Ist der Senatsverwaltung die Gesundheit der Beschäftigten egal?

Auch der Landesausschuss für das pädagische Personal (LpP) sieht die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet und fordert die Senatsverwaltung auf, die Kolleg*innen zu schützen und zu entlasten. 


Der Stress mit der Anleitung der Selbsttests der Schüler*innen
Gefährdet die Senatsverwaltung die Gesundheit der Beschäftigten?

Schüler*innen testen sich ab Montag in Klassenzimmern unter Anleitung von Lehrkräften und Erzieher*innen. (Schreiben der Senatsverwaltung an die Schulleitungen vom 14.04.2021)

Kolleg*innen haben Ängste und Sorgen, dass sich Schüler*innen und sie sich selbst dabei infizieren.

Die Senatsverwaltung stellt kein zusätzliches, medizinisch geschultes Personal und lässt die Kolleg*innen und Schulleitungen allein. Statt Unterstützung zu geben, drohen Senatsverwaltung und Schulaufsicht mit dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Konsequenzen. So geht man nicht mit Kolleg*innen um, die seit einem Jahr über der Belastungsgrenze, mit hoher Verantwortungsbereitschaft und mit hohen Gesundheitsrisiken den Schulbetrieb am Leben halten.

Die GEW-Berlin rät vom Anleiten der Selbsttests ab und gibt ihren Mitgliedern grundsätzlich Rechtsschutz. Weitere Informationen hier: 

Der Ausschuss des pädagogischen Personals Charlottenburg-Wilmersdorf  fordert am 15.04.2021, dass die Schnelltests der Kinder und Jugendlichen außerhalb der Schulzeit und am besten zuhause mit Unterstützung der Eltern stattfinden sollen und schreibt an Senatorin Scheeres.


Was können Sie machen, wenn Sie Ihre Gesundheit gefährdet sehen?

Stellen Sie eine Gefährdungsanzeige und lassen Sie sich dabei von den Beschäftigtenvertretungen beraten.
Nach §16 Abs. 1 ArbSchG haben Beschäftigte die Pflicht, dem Arbeitgeber jede von Ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit zu melden. Eine Gefährdungsanzeige weist auf  konkrete, gesundheitsgefährdende Probleme am Arbeitsplatz hin. Der Schulleiter oder die Schulleiterin ist für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zuständig und deshalb Adressat*in der Gefährdungsanzeige.
Informationen dazu finden Sie in unserer Info 6: Die Gefährdungsanzeige und unter https://www.gew-rlp.de/schule/grundschule/gefaehrdungsanzeige/.


Was können Sie machen, wenn die Belastung zu groß wird? 

Holen Sie sich Hilfe und Unterstützung bei der Schulleitung. Wenn Sie Ihre Überlastung beim Schulleiter oder der Schulleiterin anzeigen, muss reagiert werden! Wir beraten und begleiten Sie.
Hier finden Sie die Mustervorlage einer Überlastungsanzeige als pdf und als word-Datei.

Wie schützen Sie die Kolleg*innen vor Ansteckung und Überlastung?
Nele Althoff, Personalratsvorsitzende
Wie schützen Sie die Kolleg*innen vor Überlastung und Ansteckung?
Thomas Martens, Personalratsvorsitzender


Wie schützen Sie die Kolleg*innen vor Überlastung und Ansteckung?
Matthias Geue, Vorstand des Personalrats
Wie schützen Sie die Kolleg*innen vor Überlastung und Ansteckung?
Doreen Pohl, stellv. Personalratsvorsitzende


26.04.2021

Aktionen von Kolleg*innen vor Ort


Fehlende Impfungen, Gefährdung durch die Schnelltests der Schüler*innen im Klassenzimmer - viele Kolleg*innen fühlen sich überlastet, haben Angst vor Ansteckung und fühlen sich damit von der Senatsverwaltung alleine gelassen. Den Personalrat erreichen zur Zeit viele Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen von Kolleg*innen. Ganze Kollegien schreiben Brand- und Protestbriefe. Hier finden Sie stellvertretend einen Brief der Kolleg*innen des Gottfried-Keller-Gymnasiums. Am Schulgelände weisen sie darauf hin, dass die meisten Kolleg*innen noch ungeimpft in Präsenz an der Schule unterrichten, betreuen, Prüfungen abnehmen und Schnelltests beaufsichtigen. Auch Kolleg*innen des Herder-Gymnasiums fordern die Senatsverwaltung auf, dass sie besser geschützt werden! 


Herder-Gymnasium, Charlottenburg

Gottfried-Keller-Gymnasium, Charlottenburg




Kolleg*innen des Gottfried-Keller-Gymnasiums verfassten ein Protestschreiben an Senatorin Scheeres



22.06.2021


16.06.2021

  • Aktualisiert im Bereich Gesetze und Verordnungen:
    • Zumessungsrichtlinie für das weitere pädagogische Personal 2021/22
    • Zumessungsrichtlinie für Lehrer*innen 2021/22

  • SenBJF
    Rundschreiben an alle Schulleitungen - Schulorganisation im Schuljahr 2021/22


15.06.2021

  • PR-Info Juni 2021
    Lärmmessung: Initiativanträge erfolgreich // Ausreichend PKB-Mittel vorhanden // Termin der Personalversammlung


01.06.2021

  • SenBJF
    Brief der Senatorin an alle Schulleitungen - Schulorganisation vor, in und nach den Sommerferien 2021 (01.06.2021)


27.05.2021

  • SenBJF
    Rundschreiben an die Schulleitungen und koord. Fachkräfte von Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie Schulen mit sonderpäd. Förderschwerpunkt -
    Informationsschreiben zur erweiterten Notbetreuung im laufenden Schuljahr sowie zur EFöB in den Sommerferien (27.05.2021)


26.05.2021

  • SenBJF
    Rundschreiben
    an alle Schulleitungen - Regelungen bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 (21.05.2021)


14.05.2021

  • SenBJF
    Rundschreiben an alle Schulleitungen - Schulorganisation bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 (14.05.2021)


07.05.2021

  • PR-Info Mai 2021
    Themen: Schnelltestpflicht der Beschäftigten // Onlinekonferenzen aus dem Klassenzimmer // Corona-Prämie // Aufsicht Schülerselbsttests // Gefährdungsanzeigen // Brandbriefe // Mehrarbeit im Wechselunterricht // Gesundheitstage

  • SenBJF
    Rundschreiben an alle Schulleitungen - Anpassung der Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung - u.a. Testpflicht für an der Schule tätige Personen (07.05.2021)


03.05.2021

  • SenBJF
    Rundschreiben an alle Schulleitungen: Schulorganisation infolge von Veränderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), gültig bis 30. Juni 2021 (28.04.2021)

  • SenFin
    Rundschreiben
    IV Nr. 37/2021 zum Thema Freistellung nach SGB zur pandemiebedingten Kinderbetreuung nach SGB (29.04.2021)

16.04.2021


16.04.2021
Die Regeln zur Arbeitsbefreiung zur pandemiebedingten Betreuung der eigenen Kinder oder pflegebedürftiger naher Angehöriger wurden verlängert und erweitert. Hier informieren Sie Ihre Beschäftigtenvertretungen:

15.04.2021
Die Senatsverwaltung hat gestern die Schulen zur Testpflicht der Schüler*innen informiert.

02.03.2021
Die Senatsverwaltung informiert, dass weitere Klassen im Wechselunterricht auch in Präsenz beschult werden. Das bedeutet, dass weitere Belastungen und weitere Ansteckungsrisiken auf die Kolleg*innen zukommen. Die Schulen wurden mit Testkits für Schnelltestungen ausgestattet. Wichtig ist: Sie sind nicht verpflichtet, sich testen zu lassen. Es ist auch keine Schule verpflichtet, Kolleg*innen zu melden, die sich zu Tester*innen ausbilden lassen. Melden Sie sich, wenn Sie Fragen haben.

22.02.2021
Die Beschäftigtenvertretungen informieren im neuen Info über die aktuellen Belastungen an den Schulen.

12.02.2021
Die Senatsverwaltung hat am 12.02.2021 informiert, dass bis Ende Februar weiterhin ein Großteil des Unterrichts im saLzH stattfindet.
  • Ab dem 22.02.2021 findet in den Klassen 1 bis 3 eingeschränkter Präsenzunterricht statt.
  • Es gibt weiterhin eine Notbetreuung.
  • In den Abschlussklassen der Oberschulen kann Präsenzunterrricht angeboten werden. Hierüber entscheiden Schulleitungen und Elternvertretung - die Kolleg*innen werden wieder einmal übergangen! 
  • Die sonderpädagogischen Förderzentren regeln die Beschulung in Absprache mit der Schulaufsicht.
  • Die Präsenzpflicht für Schüler*innen bleibt ausgesetzt. Dies bedeutet Zusatzarbeit und zusätzliche Belastung für die Lehrkräfte, wenn einzelne Schüler*innen der Lerngruppen zu Hause beschult werden. Die Senatsverwaltung teilt nicht mit, wie betroffene Kolleg*innen entlastet werden.
  • Es besteht Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, im Freien kann darauf verzichtet werden.
  • Am 22.02.2021wurden ebenfalls neue Regelungen für die Oberstufe und die Sek-1 zum Abitur, zum MSA, zu den Klausuren und Klassenarbeiten, zu Probejahr etc. mitgeteilt.
29.01.2021
Zur pandemiebedingt notwendigen Betreuung eigener Kinder werden Eltern bis zu 10 Tage pro Kind (maximl 25 insgesamt), Alleinerziehende die doppelte Anzahl, nach SGB ("Kind-krank-Regelungen") freigestellt. Das ist in einem Rundschreiben geregelt.


21.01.2021
Der Personalrat hat ein neues Info per Mail über die Schulleitungen an alle Beschäftigten geschickt. Themen sind die Notbetreuung, Bereitstellung von ffp2-Masken, Filtergeräte und Testbusse.

12.01.2021
Der PR informiert über coronabedingtes "Homeoffice" für Sekretär*innen und Schulleitungen.


08.01.2021
Die Senatorin rudert zurück. Schulöffnungen werden verschoben. Entscheidungen zum Präsenunterricht in den Abschlussklassen werden - wieder eimal - auf die Schulleitungen abgeschoben. Die Kolleg*innen werden übergangen.

07.01.2021
Überraschend will Berlin die Schulen bereits ab dem 11.01.2021 wieder öffnen. Der Bund-Länder-Beschluss und die Erklärung des Bürgermeisters ließen anderes vermuten. Die Beschäftigtenvertretungen schreiben an Frau Scheeres und fragen, wie die Kolleg*innen vor Ansteckung und Überlastung geschützt werden. Wir informieren Sie, sobald wir eine Antwort bekommen.
Außerdem gibt es ein neues Sonderinfo der Beschäftigtenvertretungen zur pandemiebedingten Freistellung zur Kinderbetreuung oder Pflege.

01.01.2021
Wir wünschen allen Beschäftigten einen guten Start in das Jahr 2021.
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen zur Notbetreuung, Unterricht zu Hause etc. haben.
Nicht alles, was Schulleitungen und Eltern erwarten, ist verpflichtend.


PR-Info vom 11.12.2020 MNB und FFP2-Masken für alle Beschäftigten // Hinweise zur Stundenplangestaltung

PR-Info vom 10.12.2020 Der Personalrat und die Frauenvertreterin wurden neu gewählt

13.11.2020
Am Freitag um 16.37h erreichte die Schulleitungen ein Schreiben der Senatsverwaltung. Wieder mal ein Schnellschuss der Senatsverwaltung ohne Kommunikation mit den Betroffenen, 
ohne Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen und ohne darüber nachzudenken, was es bedeutet, wenn die neuen Regelungen über das Wochenende von den Schulen umgesetzt werden müssen.
Im Schreiben ist ab Mittwoch, den 18.11.2020 für die Oberschulen
  • eine weit reichende Maskenpflicht auch im Unterricht, in allen Räumen und auch auf dem Hof für alle Kolleg*innen und die Schüler*innen 
  • und ein über 2h Stunden versetzter Unterrichtsbeginn vorgesehen. So soll erreicht wird, dass der öffentliche Nahverkehr von weniger Schüler*innen gleichzeitig genutzt wird.
Viele Fragen bleiben offen:
  • Wann stellt der Arbeitgeber und Dienstherr den Kolleg*innen medizinische Gesichtsmasken und ffp-2-Masken zur Verfügung? 
  • Wie werden Erholungspausen ohne das Tragen von Masken für Kolleg*innen und Schüler*innen gewährleistet? Empfohlen wird eine Höchsttragedauer einer ffp-2-Maske von 2h Stunden. Danach soll eine halbe Stunde eine Tragepause eingelegt werden. Kaum möglich unter den gegebenen Bedingungen. Und falls die halbe Stunde wirklich möglich wäre - wo kann die Maske abgesetzt werden? Draußen außerhalb des Schulgeländes - nachdem man gerade aus dem unterkühlten Klassenzimmer gekommen ist?
  • Was machen Kolleg*innen, die aufgrund der Verschiebung des Stundenplanes ein Betreuungsproblem für die eigenen Kinder bekommen?

10.11.2020
Für immer mehr Lern- und Betreuungsgruppen in den Schulen und Kitas wird Quarantäne ausgesprochen. Dies kann zu einem Betreuungsproblem für die Kolleg*innen führen, wenn die eigenen Kinder in Quarantäne sind. Der Gesetzgeber hat Möglichkeiten der bezahlten Freistellung vom Dienst für bis zu 34 Tage geschaffen (Alleinerziehende bis zu 67). Die Regelungen gelten vorerst bis zum 31.12.2020.
Hier finden Sie die Rechtsquellen und ein Info der Beschäftigtenvertretungen:
Sonderinfo der Beschäftigtenvertretungen zur pandemiebedingten Freistellung zur Kinderbetreuung
Infektionsschutzgesetz §56 Absatz 1a und Absatz 2 (4)
Senatsverwaltung für Finanzen: Rundschreiben IV Nr. 76/2020 vom 16.09.2020.

26.10.2020
Im Personalvertretungsgesetz (PersVG) ist festgelegt, dass der Personalrat einmal jährlich allen Kolleg*innen und Kollegen die Tätigkeiten des vergangenen Jahres darstellt. Den Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 01.11.2019 bis zum 01.10.2020 finden Sie hier. In diesen Tagen müssten Sie den Bericht auch in Ihrem Fach an der Schule finden.

21.10.2020
Neues zur Coronaprämie! Die Senatsbildungsverwaltung hat uns Folgendes mitgeteilt:
  • Der Berliner Senat habe sich dafür entschieden, die Erzieher*innen sowie das sonstige pädagogische Personal mit einer besonderen Dankesprämie wertzuschätzen.
  • Ausnahmsweise könnten auch Lehrkräfte die Prämie erhalten, z. B. bei einem hohen Krankenstand der Erzieher*innen oder an Gymnasien mit Klasse 5 und 6.
Die Dienststellenleiterin hat den Beschäftigtenvertretungen eine Liste mit 236 Kolleg*innen, die eine Prämie von 250 € erholten sollen, vorgelegt.
Es handelt sich um 154 Erzieher*innen, 19 Betreuer*innen, 8 Pädagogische Unterrichtshilfen, 65 Lehrkräfte. Die Kolleg*innen kommen von folgenden 23 Schulen: G01, G05, G06, G07, G08, G14, G15, G17, G18, G19, G20, G21, G22, G23, G24, G26, G27, S02, S05, S06, S07, Y05 und Y06.
Wir gehen davon aus, dass Ihre Schulleitung die Verteilung an der Schule transparent und nachvollziehbar mit Ihnen auf einer Dienstbesprechung oder Gesamtkonferenz besprochen hat.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Wir bedauern, dass das nichtpädagogische Personal, z. B. Sekretär*innen, Verwaltungsleiter*innen, nicht berücksichtigt wird.

05.10.2020
Die Beschäftigtenvertretungen haben gemeinsam ein neues Info zur Corona-Prämie veröffentlicht. Wir haben es an alle Schulleitungen mit der Bitte um Weiterleitung an alle Kolleg*innen gemailt.

28.08.2020
Die Beschäftigtenvertretungen haben gemeinsam ein neues Info herausgebracht. Themen: schulische Gefährdungsbeurteilungen, Mund-Nase-Bedeckung, Corona-Testungen, individuelle Gefährdungsbeurteilungen (Ablauf).

20.08.2020
Wir haben zwei neue PR-Infos für alle Beschäftigten herausgebracht:
In einem PR-Info wünschen wir allen ein guten Start in das neue Schuljahr und informieren über die pauschale Beihilfe.
Im zweiten PR-Info geht es um IT an Schulen: Cloud, messenger, Lernplattform - Was kann? Was darf? Was muss?