Informationen und Formulare



Überlastungs- / Gefährdungsanzeige

Was können Sie machen, wenn Sie Ihre Gesundheit gefährdet sehen?
Stellen Sie eine Gefährdungsanzeige und lassen Sie sich dabei von den Beschäftigtenvertretungen beraten.

Nach §16 Abs. 1 ArbSchG haben Beschäftigte die Pflicht, dem Arbeitgeber jede von Ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit zu melden. Eine Gefährdungsanzeige weist auf  konkrete, gesundheitsgefährdende Probleme am Arbeitsplatz hin. Der Schulleiter oder die Schulleiterin ist für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zuständig und deshalb Adressat*in der Gefährdungsanzeige.

Informationen dazu finden Sie in unserer Info 6: Die Gefährdungsanzeige und unter https://www.gew-rlp.de/schule/grundschule/gefaehrdungsanzeige/.

Was können Sie machen, wenn die Belastung zu groß wird?
Holen S
ie sich Hilfe und Unterstützung bei der Schulleitung. Wenn Sie Ihre Überlastung beim Schulleiter oder der Schulleiterin anzeigen, muss reagiert werden! Wir beraten und begleiten Sie.

Hier finden Sie die Mustervorlage einer Überlastungsanzeige als pdf- und als word-Datei.


Informationen zur Gesundheit


Informationen zum Gehalt


Sonstige Informationen und Anträge

 

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