Überlastungs- / Gefährdungsanzeige
Was können Sie machen, wenn Sie Ihre Gesundheit gefährdet sehen?
Stellen Sie eine Gefährdungsanzeige und lassen Sie
sich dabei von den Beschäftigtenvertretungen beraten.
Nach §16 Abs. 1 ArbSchG haben Beschäftigte die Pflicht, dem
Arbeitgeber jede von Ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche
Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit zu melden. Eine
Gefährdungsanzeige weist auf konkrete, gesundheitsgefährdende
Probleme am Arbeitsplatz hin. Der Schulleiter oder die Schulleiterin
ist für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zuständig
und deshalb Adressat*in der Gefährdungsanzeige.
Was
können Sie machen, wenn die Belastung zu groß wird?
Holen Sie sich Hilfe und Unterstützung bei der
Schulleitung. Wenn Sie Ihre Überlastung beim Schulleiter oder
der Schulleiterin anzeigen, muss reagiert werden! Wir beraten und
begleiten Sie.
Hier finden Sie die Mustervorlage einer Überlastungsanzeige
als pdf-
und als word-Datei.