Gesetze und Verordnungen



Für die Berliner Schule relevante Rechtsvorschriften finden Sie im Internet auf der Seite der Senatsbildungsverwaltung.


Die wichtigsten finden Sie hier:


"Teilzeitbeschäftigte Beamte haben einen Anspruch darauf, nicht über ihre Teilzeitquote hinaus zur Dienstleistung herangezogen zu werden. Deshalb dürfen teilzeitbeschäftigte Lehrer in der Summe ihrer Tätigkeiten (Unterricht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Teilnahme an Schulkonferenzen etc., aber auch Funktionstätigkeiten, d.h. nicht unmittelbar unterrichtsbezogene schulische Verwaltungsaufgaben, wie z.B. die Leitung der Schulbibliothek) nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden."
(Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 2015 - BVerwG 2 C 16.14).